Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Mannheim

Gefährdung von Radfahrenden endlich ernst nehmen: Bundestag-Petition mitzeichnen

Wer Radfahrende oder Fußgänger gefährdet, muss selten mit Strafverfolgung rechnen: Verfahren werden regelmäßig eingestellt. Eine Bundestags-Petition will das ändern. Der ADFC Mannheim ruft zum Unterzeichnen auf – noch bis 11. August 2026.

Feudenheimer Straße, Anfang Juli 2026: Eine 74-jährige Mannheimerin wartet mit ihrem Rad an der roten Ampel an der Feudenheimer Straße bei der Abzweigung zur B 38a. Als die Ampel auf Grün springt und sie anfährt, rast ein weißer Mercedes bei Rot heran. Nur weil ihr Ehemann sie geistesgegenwärtig auf den Gehweg zurückzieht, wird sie nicht erfasst. Die Polizei ermittelt wegen Gefährdung des Straßenverkehrs – gegen einen unbekannten Fahrer.

Ob dieser Fall jemals vor Gericht landet? Die Erfahrung vieler Betroffener sagt: eher nicht. Selbst wenn der Fahrer ermittelt wird, bleibt es meist bei einem Bußgeldbescheid – ein Strafverfahren kommt so gut wie nie zustande. Und genau darum geht es in einer aktuellen Petition an den Deutschen Bundestag, die der ADFC Mannheim unterstützt.

Das Problem: Gefährdung ohne Konsequenzen

Wer im Straßenverkehr mit zu geringem Seitenabstand überholt, abgedrängt oder gefährdet wird, hat bisher kaum eine Chance auf strafrechtliche Verfolgung – selbst dann, wenn Zeugen den Vorfall belegen können oder Videobeweise vorliegen. Staatsanwaltschaften stellen entsprechende Verfahren regelmäßig mangels „öffentlichen Interesses" ein und verweisen Betroffene auf den aufwendigen und kostspieligen Privatklageweg. Dort enden die allermeisten Fälle: Ohne Urteil, ohne Konsequenz, ohne Signalwirkung.

Was die Petition fordert

Die Petition 201482 „Gemeingefährliche Straftaten: Änderung der strafrechtlichen Regelungen bei Straftaten gegen Radfahrende und zu Fuß Gehende" wurde von Ulrike Medger und Johannes Lichdi initiiert. Sie fordert, das Strafgesetzbuch so anzupassen, dass bei Gefährdungen von Radfahrenden und Fußgängern ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung regelmäßig anerkannt wird. Konkret geht es unter anderem darum, dass gefährliche Überholmanöver mit zu geringem Abstand strafrechtlich klarer eingeordnet werden und Betroffene bessere Möglichkeiten erhalten, die Einstellung eines Verfahrens überprüfen zu lassen.

Zur Erinnerung: Seit der StVO-Novelle gilt beim Überholen von Radfahrenden ein Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und 2 Metern außerorts. Diese Regel ist eindeutig, aber durchgesetzt wird sie bislang kaum.

Warum der ADFC Mannheim die Petition unterstützt

Zu geringer Überholabstand gehört im Mannheimer Alltag zu den häufigsten und beängstigendsten Erlebnissen von Radfahrenden – etwa am Unfallschwerpunkt I1/I2 - H1/H2, in der Langen Rötterstraße, auf der Fahrradstraße zwischen G3/H3 und G7/H7 oder in der Rheingoldstraße. Rechtliche Konsequenzen für die Verursachenden bleiben fast immer aus.

Jetzt mitzeichnen – bis 11. August 2026

Damit sich der Petitionsausschuss des Bundestags in einer öffentlichen Anhörung mit dem Anliegen befassen muss, braucht die Petition 30.000 Unterschriften. Die Frist läuft nur noch bis zum 11. August 2026 – jede Unterschrift zählt.

Petition 201482 jetzt mitzeichnen


https://mannheim.adfc.de/neuigkeit/bundestags-petition-201482

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